Datenschutz & Aufbewahrung
Anleitung zur Löschung, Anonymisierung und Aufbewahrung von Vereinsdaten.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis
Diese Anleitung erklärt die fachlichen Regeln. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber dabei, Daten im Vereinsbetrieb einheitlich und datensparsam zu behandeln.
So wenig wie möglich, so lange wie nötig
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Danach werden sie gelöscht, anonymisiert oder auf das notwendige Nachweisminimum reduziert.
Wichtig ist die Trennung zwischen Vereinsorganisation, sportlicher Historie und echten finanziellen Nachweisen. Nicht jede Historie ist automatisch ein Buchungsbeleg.
Wenn ein Mitglied austritt
1. Zugang sperren
Nach dem Austrittsdatum wird der Zugang deaktiviert. Benachrichtigungen und nicht mehr benötigte Profilfunktionen werden abgeschaltet.
2. Offenes prüfen
In der Schonfrist wird geprüft, ob noch offene kostenrelevante Vorgänge, Rückfragen oder notwendige Nachweise bestehen.
3. Anonymisieren
Nach Ablauf der Schonfrist werden direkte Identitätsdaten anonymisiert, sofern keine rechtlichen oder abrechnungsbezogenen Gründe entgegenstehen.
Finanzdaten und gesetzliche Aufbewahrung
Platzbuchungen mit Kosten
Beträge und Nachweise bleiben befristet erhalten, Namen werden nach Möglichkeit minimiert.
Gäste und Leihen
Der Personenbezug wird reduziert, sobald Abrechnung und Rückfragen abgeschlossen sind.
Trainingsabrechnung
Abrechnungspositionen bleiben nur im notwendigen Umfang nachvollziehbar.
SEPA
Mandatsnachweise bleiben befristet, vollständige Bankdaten werden danach minimiert.
Buchungs- und Mitspielerdaten
Platzbuchungen zeigen, wer einen Platz gebucht hat und wer als Mitspieler oder Gast beteiligt war. Diese Angaben sind für den laufenden Spielbetrieb, Rückfragen und kurzfristige Organisation sinnvoll, aber nicht dauerhaft nötig.
Für Buchungen ohne Kostenbezug gilt ein eigenes Löschintervall. Nach Ablauf dieses Intervalls werden die Buchung sowie die Mitspieler- und Gästebezüge gelöscht.
Sobald eine Buchung kostenrelevant ist, zum Beispiel durch Platzkosten, Gastgebühren oder Leihen, wird sie als Finanzdatensatz behandelt und erst nach Ablauf der Finanzaufbewahrung gelöscht.
Forderungsspiele und Ranglisten
Keine Buchungsbelege
Forderungsspiele und Ranglisten sind sportliche Vereinsdaten. Sie sind keine buchhalterischen Forderungen und lösen deshalb nicht automatisch eine achtjährige Aufbewahrungspflicht aus.
Nach dem Austritt wird ein Mitglied aus aktiven Ranglisten entfernt oder inaktiv gesetzt. Die sportliche Historie kann für eine kurze fachliche Frist erhalten bleiben und wird anschließend anonymisiert oder gelöscht. Eine verknüpfte kostenpflichtige Platzbuchung wird separat nach Finanzlogik behandelt.
Mitgliedsanträge und SEPA-Daten
Anträge
Entwürfe und abgelehnte oder zurückgezogene Anträge werden nicht dauerhaft gespeichert. Genehmigte Anträge werden auf die notwendigen Informationen reduziert.
SEPA
Aktive Mandate bleiben nutzbar. Nach Austritt oder letzter Lastschrift werden vollständige Bankdaten nur so lange aufbewahrt, wie sie noch benötigt werden.
E-Mail-Verlauf
Der E-Mail-Verlauf enthält Empfänger, Versandstatus, mögliche Fehlertexte und teilweise Anhänge. Diese Informationen sind für Betrieb und Fehlersuche hilfreich, aber nicht unbegrenzt erforderlich.
Deshalb wird der E-Mail-Verlauf regelmäßig bereinigt. Der bestehende Standard sieht eine Bereinigung abgeschlossener oder fehlgeschlagener Versanddaten nach 90 Tagen vor.